Elektrogeräte

Wir bieten Ihnen auch Elektrogeräte sowie Bestandteile von Elektrogeräten an, die unter das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fallen. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erlaubt und kann gesundheitliche Folgen nach sich ziehen! Sie sind zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Unter das ElektroG fallen auch Beleuchtungskörper wie Gasentladungslampen einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampf-lampen, Leuchten für Leuchtstofflampen, Stabförmige Leuchtstofflam-pen, Kompaktleuchtstofflampen, Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht